Nicht komedogen, dermatologisch getestet, hypoallergen: Was die Angaben auf Kosmetik wirklich bedeuten

Zwei junge Frauen schauen sich eine Creme in einem Store an

„Nicht komedogen.“ „Dermatologisch getestet.“ „Hypoallergen.“ „Frei von …“ – manche Verpackungen tragen mehr Versprechen als Inhaltsstoffe. Sie klingen nach Prüfsiegel und Labor. Doch was steckt tatsächlich dahinter? Wir haben in den EU-Regeln nachgelesen und in die Forschung geschaut.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • In der EU müssen Werbeaussagen auf Kosmetik wahr, belegbar und nicht irreführend sein [1] [2].
  • Für die meisten Begriffe gibt es aber keine gesetzliche Definition und keinen vorgeschriebenen Test.
  • „Dermatologisch getestet“ sagt, dass getestet wurde – nicht, wie gut das Ergebnis war [3].
  • „Hypoallergen“ und „nicht komedogen“ senken die Wahrscheinlichkeit für Probleme, garantieren aber nichts [3] [4].

Wer regelt, was auf der Verpackung stehen darf?

Grundlage ist die EU-Kosmetikverordnung. Sie verbietet, dass Texte, Namen oder Bilder einem Produkt Eigenschaften zuschreiben, die es nicht hat [1]. Was das konkret heißt, regelt eine weitere Verordnung mit sechs gemeinsamen Kriterien [2]:

1

rechtskonform

2

wahrheitsgemäß

3

belegbar

4

redlich

5

fair

6

verständlich

Wie einzelne Begriffe auszulegen sind, beschreibt ein technisches Dokument, das Fachleute der EU-Mitgliedstaaten 2017 erarbeitet haben [3]. Es ist eine Orientierung für Behörden und Hersteller, aber kein Gesetz.

Die Angaben im Etiketten-Check

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„Nicht komedogen“

Soll heißen: Das Produkt verstopft die Poren nicht und fördert keine Mitesser.

Tatsächlich: Es gibt in der EU weder eine Definition noch einen Pflichttest. Die bekannten Listen, die Inhaltsstoffe mit Werten von 0 bis 5 einstufen, beruhen zu einem großen Teil auf älteren Tests einzelner Rohstoffe. Eine Untersuchung an fertigen Produkten zeigte: Ein Produkt mit einem als komedogen geltenden Inhaltsstoff ist nicht automatisch komedogen [4]. Umgekehrt gilt das genauso.

Für dich: Ein hilfreicher Hinweis, wenn deine Haut zu Unreinheiten neigt – aber keine Garantie. Entscheidend ist, wie deine Haut reagiert. Mehr dazu in Kosmetische Akne.

„Dermatologisch getestet“

Soll heißen: Hautärzte haben das Produkt geprüft und für gut befunden.

Tatsächlich: Laut EU-Leitfaden bedeutet die Angabe, dass das Produkt an Menschen unter Aufsicht einer Dermatologin oder eines Dermatologen getestet wurde. Eine reine Befragung von Kundinnen reicht als Beleg nicht aus [3]. Wie viele Personen teilgenommen haben, welche Hauttypen dabei waren und wie das Ergebnis ausfiel, verrät die Angabe nicht.

Für dich: Ein Mindeststandard, kein Gütesiegel. Steht dabei „sehr gut verträglich“ oder „für empfindliche Haut“, ist das eine zusätzliche Aussage, die ebenfalls belegt sein muss.

„Hypoallergen“

Soll heißen: Dieses Produkt löst keine Allergie aus.

Tatsächlich: Der Begriff soll nur verwendet werden, wenn das Produkt gezielt so entwickelt wurde, dass sein allergenes Potenzial möglichst gering ist. Der EU-Leitfaden stellt ausdrücklich klar: Ein vollständiger Ausschluss allergischer Reaktionen ist damit nicht garantiert [3].

Für dich: Wer bereits weiß, worauf er allergisch reagiert, sollte trotzdem die Inhaltsstoffliste prüfen. Ein Patch-Test vor der ersten Anwendung im Gesicht ist sinnvoll.

„Frei von …“ und „ohne …“

Soll heißen: Ein bestimmter Stoff ist nicht enthalten – und das ist besser so.

Tatsächlich: Seit 2019 gelten hier strengere Leitlinien [3]. Werbung mit dem Fehlen von Stoffen, die in Kosmetik ohnehin verboten sind, ist nicht erlaubt. Das Fehlen muss nachweisbar sein. „Frei von Formaldehyd“ ist unzulässig, wenn ein Stoff enthalten ist, der Formaldehyd freisetzt. Und „frei von Allergenen“ darf gar nicht verwendet werden.

Für dich: „Ohne“ ist nicht automatisch „besser“. Ob ein fehlender Stoff für deine Haut eine Rolle spielt, hängt von dir ab – zum Beispiel bei Duftstoffen, siehe K-Beauty ohne Duftstoffe und Alkohol.

Weitere Begriffe auf einen Blick

Angabe Was sie aussagt Worauf du achten kannst
„Klinisch getestet“ Es gab eine Untersuchung an Menschen. Was wurde gemessen – Verträglichkeit oder Wirkung? Wie viele Personen?
„Für empfindliche Haut“ Der Hersteller hält es für gut verträglich. Kurze Inhaltsstoffliste, wenig Duftstoffe, Patch-Test.
„Natürlich“ In der EU gesetzlich nicht definiert. Gibt es ein unabhängiges Siegel? Natürlich heißt nicht automatisch verträglich.
„Clean Beauty“ Ein Marketingbegriff ohne einheitliche Bedeutung. Was genau soll „clean“ hier heißen?
„pH-hautneutral“ Der pH-Wert liegt nahe dem der Haut. Gerade bei Reinigern sinnvoll, siehe pH-Wert in der Hautpflege.
„Tierversuchsfrei“ / „vegan“ Tierversuche für Kosmetik sind in der EU verboten; „vegan“ betrifft die Inhaltsstoffe. Mehr in Ist K-Beauty tierversuchsfrei? und Vegane K-Beauty-Marken.

Dein Etiketten-Check in vier Fragen

Was steht in der INCI-Liste?

Die Inhaltsstoffliste ist Pflicht und verrät mehr als jede Werbeaussage. So liest du sie: INCI-Liste lesen.

Was genau wird versprochen?

„Getestet“ ist nicht „bestätigt“. Achte darauf, ob ein Ergebnis genannt wird oder nur, dass geprüft wurde.

Passt es zu deiner Haut?

Ein Produkt kann objektiv mild sein und dir trotzdem nicht bekommen. Deine Erfahrung zählt mehr als das Etikett.

Ist es die EU-Version?

Bei koreanischen Produkten kann sich die Rezeptur je nach Markt unterscheiden, siehe EU-Version vs. Korea-Version.

Unser Fazit

Diese Angaben sind nicht wertlos: Ein Hersteller muss sie belegen können, und sie zeigen, worauf bei der Entwicklung geachtet wurde. Sie sind aber Wegweiser, keine Versprechen. Wer seine Haut kennt, die Inhaltsstoffliste liest und Neues vorsichtig testet, ist besser geschützt als mit jedem Aufdruck. Und wer bei sehr günstigen Angeboten zweifelt, ob das Produkt überhaupt echt ist, findet Tipps in Original oder Fälschung?

Häufige Fragen

Ist „dermatologisch getestet“ dasselbe wie „von Hautärzten empfohlen“?

Nein. „Getestet“ beschreibt nur, dass unter dermatologischer Aufsicht an Menschen geprüft wurde [3]. „Empfohlen“ ist eine weitere Aussage, die eigens belegt sein muss.

Kann ein Produkt mit „nicht komedogen“ trotzdem Pickel machen?

Ja. Ob ein Produkt Poren verstopft, hängt von der gesamten Rezeptur, der Menge und deiner Haut ab. Ein einheitlicher Prüfstandard für die Angabe existiert in der EU nicht.

Sind Komedogenitäts-Listen im Internet zuverlässig?

Nur bedingt. Sie bewerten meist einzelne Rohstoffe in hoher Konzentration. In einem fertigen Produkt kann derselbe Stoff ganz anders wirken [4].

Bedeutet „hypoallergen“, dass ich keine Allergie bekommen kann?

Nein. Die Angabe heißt nur, dass das allergene Potenzial möglichst gering gehalten wurde. Eine Garantie gibt es nicht [3].

Wer kontrolliert die Angaben?

Verantwortlich ist das Unternehmen, das das Produkt in der EU in Verkehr bringt. Es muss Belege für seine Aussagen bereithalten. Die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer kann das prüfen.

Sind Angaben auf koreanischen Verpackungen genauso geregelt?

Für Produkte, die in der EU verkauft werden, gelten die EU-Regeln – auch für die deutsche oder englische Kennzeichnung. Aufdrucke in koreanischer Sprache richten sich oft nach dem koreanischen Markt.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Artikel 20. EUR-Lex
  2. Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln. EUR-Lex
  3. Sub-Working Group on Claims (2017): Technical document on cosmetic claims, Fassung vom 3. Juli 2017. PDF
  4. Draelos Z. D., DiNardo J. C. (2006): A re-evaluation of the comedogenicity concept. Journal of the American Academy of Dermatology. DOI

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.

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